Der NDR hatte am Donnerstag den Fall des 20-Jährigen aufgedeckt. Demnach war eine Klage des Asylbewerbers gegen seine Ablehnung noch am Verwaltungsgericht anhängig, als er abgeschoben wurde. Die Innenministeriumssprecherin sagte, der Fehler liege beim Bamf. Dort sei eine Adressänderung nicht festgehalten und ein Bescheid daher nicht zugestellt worden. Ein Sprecher des Bundesamts teilte mit, die Behörde stehe im Kontakt mit den Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul, um den Mann zurückzuholen.
Für Aufmerksamkeit sorgte der Fall vor dem Hintergrund des Tunesiers Sami A., der am vergangenen Freitag abgeschoben wurde, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass er nicht abgeschoben werden dürfe. Der 20-jährige Afghane ist einer der 69 Abgeschobenen, die am 4. Juli in Kabul gelandet waren. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Höhe der Zahl der Menschen bei dieser Sammelabschiebung hervorgehoben, weil sie weit über dem liege, was bis dahin üblich gewesen sei. Zudem brachte er die Zahl der Abgeschobenen in einem umstrittenen Satz in Zusammenhang mit seinem 69. Geburtstag an diesem Tag, was Empörung auslöste.