Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte im Streit über die Öffnung der Eucharistie für evangelische Ehepartner eine Kompromisslösung präsentiert. Die umstrittene pastorale Handreichung zu konfessionsverbindenden Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie erschien als Orientierungshilfe für die einzelnen Bischöfe, und nicht als offizieller Text der Bischofskonferenz wie zuvor geplant. Damit liegt die Entscheidung über die Zulassung eines nichtkatholischen Ehepartners zur Kommunion wie bisher bei den Ortsbischöfen. Darüber hatte sich der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, mit Papst Franziskus verständigt. Zuvor hatte der Vatikan Anfang Juni die von der Bischofskonferenz mehrheitlich beschlossene Handreichung zurückgewiesen. Sieben deutsche Bischöfe hatten gegen die Handreichung in Rom mit einem Brief protestiert.
In der Folge werden die Bistümer in Deutschland den Umgang mit gemischtkonfessionellen Ehepaaren unterschiedlich regeln: In Bayern sind die meisten katholischen Bistümer bei der Zulassung evangelischer Ehepartner in konfessionsverbindenden Ehen zur Kommunion momentan noch zurückhaltend. Im Gros der sieben Erzbistümer und Bistümer - Bamberg, München und Freising, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg, Würzburg - soll es vor einer möglichst einheitlichen Regelung noch weitere Gespräche in diözesanen Gremien wie den Priesterräten und Diözesanräten geben. Einzig im Erzbistum München und Freising von Kardinal Marx, dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, gibt es Konkretes: "Bei uns bleibt alles wie immer", sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Die Priester in den Gemeinden führen Gespräche mit den Betroffenen und entscheiden selbst - wie bisher auch."
Katholische Bistümer in Nordrhein-Westfalen wollen in Einzelfällen evangelische Ehepartner zur Kommunion zulassen. In den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Paderborn sollen konfessionsverbindende Ehepaare im Sinne der jüngst veröffentlichten Orientierungshilfe bei einer gemeinsamen Gewissensentscheidung auch von Geistlichen begleitet werden, wie Erklärungen der Bistümer und eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) ergaben. Das Erzbistum Köln äußerte sich zunächst nicht zum Umgang mit dem Papier. Erzbischof Rainer Maria Woelki gehörte zu den sieben Bischöfen, die im März in einem Brief an den Vatikan Bedenken gegen die zuvor von den deutschen katholischen Bischöfen mehrheitlich beschlossene Handreichung angemeldet hatten.
Das Erzbistum Hamburg will evangelischen Ehepartnern im Einzelfall die Teilnahme am katholischen Abendmahl erlauben. Erzbischof Stefan Heße hat den Seelsorgern die Orientierungshilfe "Mit Christus gehen" über konfessionsverbindende Ehen und ihre gemeinsame Teilnahme am Abendmahl empfohlen. Er sehe in dem beschriebenen Weg eine Möglichkeit, wie es zu einem verantworteten Sakramentenempfang im Einzelfall kommen könne, heißt es in einem Schreiben. Zuvor hatte schon das Bistum Osnabrück angekündigt, protestantischen Ehepartnern den Kommunionsempfang ermöglichen zu wollen.
Auch die katholischen Bistümer Magdeburg und Erfurt empfehlen ihren Seelsorgern die Orientierungshilfe für konfessionsverbindende Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, der innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz die Ökumene-Kommission leitet, schrieb: "Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen im Bistum Magdeburg auf der Grundlage der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung wahrgenommen wird."
Die Orientierungshilfe gilt als Hilfestellung für die Gespräche der Seelsorger. Danach soll evangelischen Gläubigen mit katholischem Ehepartner ein Weg pastoraler Begleitung offenstehen, bei dem im Einzelfall der Empfang der katholischen Kommunion möglich werden kann. In Deutschland sollen bei mehr als 40 Prozent der kirchlichen Trauungen die Partner konfessionsverschieden sein.