In den meisten der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen können sich gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst öffentlich segnen lassen. Handhabungen und Regelungen dazu unterscheiden sich allerdings mitunter erheblich. In manchen Landeskirchen wird die Segnung Homosexueller einer Trauung gleichgestellt. In anderen ist sie keine offizielle Amtshandlung. Ende November sprach sich die an die bayerische Landeskirche angrenzende Landeskirche Württemberg gegen die Segnung homosexueller Paare aus.
Mit der Segnung von homosexuellen Paaren solle in der bayerischen Landeskirche nun eine dritte Ordnung entstehen - neben den "Trauungen" von heterosexuellen Paaren und den "Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung" für Paare, bei denen einer kein Christ ist, erläuterte Oberkirchenrat Martin. Für die Arbeitsgruppe habe die "Fürther Erklärung" von 1993 eine wichtige Rolle gespielt. Damals wurde betont, dass die Kirche durch die Ausgrenzung von Homosexuellen schuldig geworden sei, dass öffentliche Segenshandlungen für homosexuelle Paare aber nicht möglich seien.
"Nach 25 Jahren ist die Zeit gekommen, einen Schritt weiter zu gehen und Segnungen homosexueller Paare im Gottesdienst zu ermöglichen", betonte Oberkirchenrat Martin. Die Arbeitsgruppe schlage daher vor, dass es unterschiedliche Interpretationen der biblischen Aussagen zu Homosexualität gebe, dass diese aber kein Anlass für Spaltungen sein dürften. Martin: "In der Kirche müssen wir mit Unterschieden leben - auch mit unterschiedlichen Deutungen biblischer Texte - ohne uns gegenseitig die Gemeinschaft in der einen Kirche aufzukündigen."