Im neuen Gesetz gebe es ein "Recht auf Auskunft". Damit könne jedes Mitglied erfahren, welche Daten Kirchengemeinde oder Kirchenkreis über die eigene Person speichert. "Sollten die Daten wie Name oder Adresse falsch gespeichert sein, dann hat man ein Recht darauf, dass diese berichtigt werden."
Im Gegensatz dazu müsse sich das "Recht auf Vergessenwerden, bei dem Spuren aus dem Internet getilgt werden", noch entwickeln, sagte Jacob. Mit Blick auf die Kirchenbücher erklärte der Datenschutzbeauftragte, es sei noch einhellige Meinung in der Rechtssprechung, dass Kasualien wie Taufen, Trauungen und Beisetzungen dokumentiert werden müssen und nicht gelöscht werden dürfen. Dies sei sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jegliche Kirchengeschichtsschreibung würde unmöglich, wenn diese Daten aus den Kirchenbüchern gelöscht würden.
Im Gegensatz zum Internetunternehmen Google, das in erster Linie Geld verdienen wolle, sei Ziel der öffentlich-rechtlich organisierten Kirche, das Evangelium zu verkünden. "Und im Rahmen des Evangeliums fallen Handlungen an, die wir dokumentieren. Und diese Dokumentation ist auf Dauer angelegt und hat nichts mit dem zukünftigen Austrittsverhalten zu tun."
Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten der EKD wäre es wünschenswert, für alle evangelischen Landeskirchen einen eigenen Messenger-Dienst zu entwickeln, mit dem etwa Seelsorge angeboten werden kann. Seelsorge per "WhatsApp" etwa habe zur Folge, dass personenbezogene Daten auf den Servern der Firma gespeichert werden. "Diese Daten sind sogar besonders schützenswert, da sie die Seelsorge betreffen: Da ist schon fraglich, ob wir das einem Weltkonzern anvertrauen, der mit den Daten macht was er will", sagte Jacob.