Verbote von Veranstaltungen beispielsweise an Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sollten gestrichen werden. Durch die Vergnügungsverbote seien einige Freizeittätigkeiten gerade dann nicht möglich, wenn die Menschen Zeit dazu hätten, argumentiert Mäschig in seiner Petition, die bis Sonntag von rund 180 Mitzeichnern unterstützt wurde.
"Der Staat maßt sich mit diesen Einschränkungen die Entscheidung darüber an, wie seine Bürgerinnen und Bürger Feiertage begehen dürfen", kritisiert Mäschig. "Viele sehnen sich nach Ablenkung, Freude und Leichtigkeit, weil bereits der Alltag mit negativen Situationen einhergeht." Es sei nicht die Frage, ob man sich an 365 Tagen im Jahr freuen und vergnügen müsse, sondern, welchen Grund es geben sollte, dies zu verbieten.
Vor fünf Jahren wurde das Feiertagsgesetz im Land Bremen durch die Bürgerschaft bereits gelockert. Diskotheken dürfen seither an den "stillen Tagen" länger öffnen. Die Novelle ging auf eine Petition von Mäschig zurück, der sich dafür aussprach, das Tanzverbot beispielsweise an Karfreitag komplett abzuschaffen. Die Petition wurde damals von 790 Mitzeichnern unterstützt.
An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag, dem Totensonntag und dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen. Einige Bundesländer haben die Tanzverbote in der jüngsten Zeit gelockert, aber an Karfreitag bleiben die Veranstaltungen größtenteils weiterhin untersagt.