Das Gesetz gegen Hass im Internet hat bislang weit weniger Beschwerden über soziale Netzwerke zur Folge gehabt als angenommen. In den zwei Monate seit Inkrafttreten gingen erst 205 Anzeigen wegen mangelhafter Löschungen beim Bundesamt für Justiz ein, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" meldet. Das sind weit weniger als ein Prozent der für das Gesamtjahr erwarteten Beschwerden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte am Sonntag den Magazinbericht.
Im Entwurf für das sogenannte Netwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war die Bundesregierung von jährlich 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagieren. Das seit 1. Januar geltende Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte. Kritiker des NetzDG befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der hohen drohenden Bußgelder voreilig löschen.
Gesetz gegen Hass im Netz: Weniger Beschwerden
Gesetz gegen Hass im Netz: Weniger Beschwerden
Das Gesetz gegen Hass im Internet hat bislang weit weniger Beschwerden über soziale Netzwerke zur Folge gehabt als angenommen.