In der Kandeler protestantischen St. Georgskirche könnten Angehörige und Gottesdienstbesucher ab 14 Uhr von der Verstorbenen Abschied nehmen und ihrer Trauer Raum geben, teilte die pfälzische Landeskirche am Dienstag in Speyer mit.
Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sind der Landeskirche zufolge während des Gottesdienstes nicht gestattet. Vor allem die Privatsphäre der Familie der Verstorbenen solle geachtet werden. Die Beisetzung finde an einem anderen Termin im Kreis der engsten Angehörigen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, hieß es weiter. Seelsorger aller Konfessionen in Kandel beteiligten sich an der Gestaltung des Trauerprozesses für die Angehörigen sowie die Bürger von Kandel.
Die 15-Jährige war am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt in der 8.500-Einwohner-Gemeinde von einem angeblich minderjährigen Flüchtling aus Afghanistan erstochen worden. Dieser soll zeitweise ihr Freund gewesen sein. Das Alter des ohne Ausweispapiere nach Deutschland eingereisten Tatverdächtigen will die Staatsanwaltschaft Landau nun mithilfe eines medizinischen Gutachtens klären lassen.