Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz war im Juni vom Bundestag verabschiedet worden und gilt grundsätzlich bereits seit Oktober. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist müssen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen deutschen Nutzern spätestens jetzt ein verbessertes Beschwerdemanagement aufgebaut haben.
Das NetzDG soll unter anderem erreichen, dass Beiträge, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagraphen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen, schneller aus dem Netz genommen werden. Es verpflichtet die Plattformbetreiber, von Nutzern gemeldete Beiträge mit "offensichtlich rechtswidrigem" Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Für "rechtswidrige" Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen. Komplexere Fälle können die Unternehmen einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übergeben.
Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten - im Extremfall drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Facebook, Google und Twitter haben ihre Beschwerdemechanismen in den vergangenen Wochen an die neue Rechtslage angepasst.
Kritiker wie Netzaktivisten und Journalistenorganisationen sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen gemeldete Beiträge aufgrund der kurzen Fristen nicht angemessen prüfen und sich angesichts der drohenden Bußgelder im Zweifel für die Löschung entscheiden.