Der bayerische Innenminister Herrmann signalisierte Entgegenkommen bei Härtefällen. Die Union habe zwar "das klare Ziel", den Familiennachzug bei subsidiär Geschützten über März 2018 hinaus auszusetzen, sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag). Die kommende Bundesregierung müsse diesen Kurs beibehalten. "Stimmt dieser Rahmen, kann man über bestimmte Härtefälle sicherlich reden", sagte Herrmann. Dabei dürfe aber "die Obergrenze von 200.000 Zuwanderern jährlich nicht überschritten werden".
Der CSU-Innenpolitiker Mayer sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Donnerstag): "Für eine Ausweitung der Härtefallregelung bin ich offen, insbesondere um bei besonders tragischen Schicksalen, beispielsweise bei einer schwerwiegenden oder tödlichen Erkrankung, die Familienzusammenführung leichter und schneller zu ermöglichen."
An der grundsätzlichen Forderung seiner Partei nach einer weiteren Aussetzung des Familiennachzugs hält er allerdings fest. Vor zwei Jahren sei gemeinsam mit der SPD der Familiennachzug für Flüchtlinge mit beschränktem Schutz ausgesetzt worden, erklärte Mayer: "An der Richtigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme hat sich bis heute nichts geändert, zumal wir mittlerweile knapp 300.000 subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland haben."
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet hatte zuvor erklärt, er halte es für möglich, einen "behutsamen Ausgleich" zu finden zwischen der Begrenzung von Zuwanderung und dem Zulassen des Familiennachzugs in Einzelfällen. Neben humanitären Härtefällen müsse der Familiennachzug auch für Flüchtlinge möglich sein, die Wohnung und Arbeit hätten. Laschet bezog sich auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das einem 16-jährigen Flüchtling das Nachholen seiner Eltern ermöglicht hatte.
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte den Vorstoß Laschets am Mittwoch begrüßt, während SPD-Vize Ralf Stegner ihn zurückwies. Die Bundesregierung hatte im Zuge der Verschärfung der Asylgesetzgebung die Möglichkeit, enge Familienangehörige nach Deutschland nachzuholen, für zwei Jahre ausgesetzt.
Die Regelung betrifft vor allem Syrer mit eingeschränktem Flüchtlingsschutz und gilt bis Mitte März 2018. CDU und CSU wollen sie verlängern, die SPD lehnt das ab. Die beiden großen Kirchen haben die Bundesregierung aufgerufen, den Familiennachzug für Flüchtlinge wieder zu ermöglichen.