Es gebe zwar keinen formalen Abschiebestopp, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Hannover. Mögliche "Aufenthaltsbeendigungen" würden jedoch so geplant und terminiert, dass keine Abschiebungen während der Weihnachtsfeiertage ausgeführt werden müssten.
Ein formaler Abschiebestopp nach dem Aufenthaltsgesetz setze eine entsprechende Anordnung sowie und ein sogenanntes Konsultationsverfahren mit den anderen Bundesländern und dem Bund voraus, erläuterte der Sprecher. Um aus humanitären Erwägungen Abschiebungen an den Weihnachtsfeiertagen zu vermeiden, sei ein förmlich angeordneter Abschiebestopp aber nicht notwendig.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, wurden von Januar bis November dieses Jahres bislang 1.634 Menschen aus Niedersachsen abgeschoben. In 560 Fällen habe es sich um sogenannte Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder gehandelt. Im Jahr 2016 schoben Behörden des Bundeslandes 1.959 Personen ab, 346 davon waren Dublin-Fälle.
Gleichzeitig sank die Zahl der freiwillig ausgereisten Ausländer von 11.935 im Jahr 2016 auf 4.145 in den ersten elf Monaten dieses Jahres. "Aufgrund des außergewöhnlich hohen Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern ab dem Herbst 2015 war 2016, was die freiwilligen Ausreisen anbelangt, ein Ausnahmejahr", sagte der Ministeriumssprecher. "2017 bewegen wir uns mit der Anzahl der freiwilligen Ausreisen ungefähr wieder auf dem Niveau von 2015."