Syrer können auch weiterhin nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Die Innenminister der 16 Bundesländer haben am Freitag in Leipzig eine Verlängerung des Abschiebestopps bis Ende 2018 beschlossen. Zugleich soll die Bundesregierung beauftragt werden, eine Neubewertung der Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland vorzulegen, wie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), zum Abschluss des zweitägigen Ministertreffens sagte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ergänzte, dies könne mehrere Monate dauern.
Damit konnten sich Sachsen und Bayern nicht durchsetzen mit ihrem Antrag, den Abschiebestopp nur bis zum Sommer 2018 zu verlängern. Ihre Forderung nach einer Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien fand indes auch die Zustimmung der SPD-geführten Länder. Die Einschätzung, die vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet wird, ist die Grundlage für politische Entscheidungen darüber, ob in ein Land abgeschoben werden kann oder nicht.
Abschiebestopp gilt bis zu neuem Beschluss
Ziel der Innenminister von der Union ist zu prüfen, ob terroristische Gefährder und schwere Straftäter nach Syrien abgeschoben werden könnten - in Anlehnung an die Regelungen für Afghanen. Nach Kabul war zuletzt am Mittwoch eine Gruppe von Männern vom Frankfurter Flughafen aus abgeschoben worden, begleitet von Protesten von Flüchtlingsorganisationen.
De Maizière sagte, die Verlängerung des Abschiebestopps gelte, bis es einen neuen Beschluss der Innenminister gebe. Dass es erneut Gespräche gebe, sobald ein neuer Bericht vorliege, "diesen Weg wollten wir uns offenlassen", betonte der Minister. Man müsse "natürlich optimistisch sein", dass sich die Lage in Syrien verbessere, "aber so richtig rechnen tun wir damit nicht", fügte er hinzu.
Gespräch zu Kirchenasyl zwischen BAMF und Kirchenleitungen Anfang 2018
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte: "Im Augenblick ist Syrien ein Land, in das man nicht abschieben kann und auch nicht dürfte. Das gilt, auch wenn es im Einzelfall schwerfällt, auch für Straftäter und Gefährder." Syrien sei nach wie vor Kriegsgebiet. Abschiebungen dorthin seien weder mit dem Grundgesetz noch mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Zum Thema Kirchenasyl kündigte de Maizière für Anfang 2018 ein Gespräch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit den Kirchenleitungen an. Dabei sollten die zuletzt gestiegenen Fallzahlen beraten und besprochen werden, wie die bisherige Vereinbarung von Behörden und Kirchen zu bewerten sei, sagte de Maizière. Laut Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) werden an dem Treffen auch Vertreter aller Bundesländer teilnehmen.
Das Bundesamt hatte zu Wochenbeginn eine steigende Zahl der Kirchenasyl-Fälle bestätigt. Demnach waren bei der Behörde von Januar bis September dieses Jahres 1.126 Fälle gemeldet. Von Mai bis Dezember 2016 waren es demnach nur 622.