Der Vorsitzende des Landeskirchenrats, Diethard Kamm, sagte am Mittwochabend auf der Herbsttagung des Kirchenparlaments in Erfurt, das Leitungsgremium habe beschlossen, keinen Antrag auf eine Amtszeitverlängerung bei der Landessynode zu stellen. Junkermann sprach in einer ersten Reaktion von einer Entscheidung, die schmerze. Sie wollte nach dem Ende ihrer regulären Amtszeit 2019 noch vier Jahre bis zum Erreichen des Ruhestandsalters im April 2023 Bischöfin bleiben.
Junkermann war von der Landessynode im März 2009 für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt worden. Das Bischofswahlgesetz der mitteldeutschen Kirche lässt mehrere Amtsperioden und damit eine Wiederwahl zu. Ist das Ruhestandsalter nicht weiter als fünf Jahre entfernt, kann die Landessynode die Amtszeit per Beschluss einmalig bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängern. Antragsberechtigt ist hierfür nur der Landeskirchenrat. Eine Wahl ist dann nicht notwendig.
Kamm sagte, im ausführlichen Austausch und gründlicher Beratung sei der Landeskirchenrat zu dem Ergebnis gekommen, dass "andere und neue Impulse der Konsolidierung und des Aufbruchs in die Gesellschaft" für die mitteldeutsche Kirche wichtig seien. Junkermann erwiderte, sie wäre gerne zu einer Verlängerung ihrer Amtszeit bereitgewesen. Selbstverständlich respektiere sie den Beschluss des Landeskirchenrats. "Zu diesem Zeitpunkt schafft er Klarheit, auch für mich selbst."