EKD-Synode berät neues Datenschutzgesetz

Datenschutzgesetz
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Intensivere Beratung braucht das Thema Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.
EKD-Synode berät neues Datenschutzgesetz
Der Entwurf für das aktualisierte EKD-Datenschutzgesetz ist an die EU-Datenschutzgrundverordnung angelehnt.

Die Synode der EKD hat über ein neues Datenschutzgesetz beraten. Die Novellierung des Gesetzes ist nötig, weil in der EU eine Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. "Der Vorteil der eigenen Regelungen ist: Wir können passgenaue Regelungen schaffen", sagte Ratsmitglied Jacob Joussen bei der Einbringung. Das sei zwar mühsam, "aber es lohnt sich", statt die EU-Verordnung direkt anzuwenden.

Drei Punkte hob Joussen bei der Einbringung hervor: die Freiwilligkeit der Datenverarbeitung, die Datenschutzaufsicht und die Sanktionierung von Verstößen.

Wann eine Einwilligung in die Datenverarbeitung freiwillig ist, sei ein Schwerpunkt in der europäischen Datenschutzgrundverordnung, erklärte Joussen. Entsprechende Regelungen fänden sich daher im Entwurf des EKD-Datenschutzgesetzes ebenfalls wieder.

Das Thema Datenschutzaufsicht ist innerhalb der EKD durch den Beauftragten für den Datenschutz bereits gut geregelt: "Da haben wir schon gute Strukturen gehabt", sagte Joussen mit Blick auf die Erarbeitung des neuen Gesetzentwurfs.

Intensivere Beratung brauchte dagegen das Thema Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht die Möglichkeit von Geldbußen vor, im deutschen Datenschutzrecht sind Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Der Entwurf für das EKD-Datenschutzgesetz dagegen sieht maximal 500.000 Euro Bußgeld vor. Das sei "den kirchlichen Gegebenheiten angemessen und gleichsam wirkungsvoll und abschreckend", heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf.

Die Digital-Botschafterin der Bundesregierung Gesche Joost, selbst Mitglied der EKD-Synode, lobte in der Aussprache den Entwurf. Er sei ein Zeichen nach außen, dass sich die EKD "in kenntnisreicher Weise" mit dem wichtigen Thema Datenschutz beschäftige.

Den Beschluss über das Gesetz wird die EKD-Synode voraussichtlich am Mittwoch fassen, wenn die verschiedenen Beschlussfassungen auf der Tagesordnung stehen.