Für die Untersuchung wertete das Institut für Rechtsmedizin 10.000 ärztliche Todesbescheinigen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock aus, wie die Universität am Freitag mitteilte. Fehlerfrei waren demnach lediglich 223 dieser Totenscheine, die im Zeitraum zwischen August 2012 und Mai 2015 ausgestellt worden waren. Mehr als jeder vierte Schein (27 Prozent) wies einen schwerwiegenden Fehler auf. Als Reaktion forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz, amtsärztliche Leichenschauen gesetzlich vorzuschreiben.
Bei den schweren Mängeln handelte es sich vorwiegend um eine unplausible Begründung der Todesursache, gefolgt von fehlenden Angaben zur Person des Leichenschauarztes und fehlenden Vermerken von sicheren Todeszeichen. Über die Hälfte aller Ärzte leistete sich mindestens vier leichte Fehler pro Bescheinigung, stellten die Forscher fest. Die Gründe dafür seien vielfältig, hieß es. Für zahlreiche Ärzte sei die Leichenschau ein "notwendiges Übel" und unbeliebt.
Bundeseinheitliche Todesbescheinigung einführen
Um die Praxis der ärztlichen Leichenschau in Deutschland zu verbessern, müsse eine bundeseinheitliche Todesbescheinigung eingeführt werden, forderten die Rechtsmediziner. Künftig sollten möglichst spezialisierte Ärzte die Leichenschauen außerhalb der Krankenhäuser vornehmen. Zudem sollte die Todesbescheinigung nicht unverzüglich ausgestellt werden müssen und stattdessen eine Frist von zwölf Stunden nach der Leichenschau gewährt werden. Auch müssten mehr Sektionen erfolgen, denn etwa die Hälfte der Leichenschau-Diagnosen werde nach einer Sektion korrigiert.
Die Rostocker Studie müsse "ein Weckruf für Bund und Länder sein", sagte Vorstand Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dortmund. Mit nachlässigen Leichenschauen werde es nicht gelingen, Behandlungsfehler, Körperverletzungen und Tötungen aufzudecken. "So machen wir es Tätern zu leicht." Deshalb müssten die Justiz- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern endlich handeln.
In allen 2.000 Krankenhäusern und 13.000 Pflegeheimen in Deutschland müssten amtsärztliche Leichenschauen gesetzlich vorgeschrieben werden, forderte Brysch. Wenn derzeit nur bei maximal drei Prozent der Verstorbenen die Totenbescheinigung durch eine amtliche Leichenschau überprüft wird, könne nicht von Patientenschutz geredet werden. Der Fall des Serienmörders und Ex-Krankenpflegers Niels H. zeige den dringenden Handlungsbedarf. Der frühere Pfleger wurde für Morde an sechs Klinikpatienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Die Polizei in Oldenburg wirft ihm weitere 84 Morde vor.