Der "Dritte Weg", der unter anderem Streiks in kirchlichen Einrichtungen und Unternehmen ausschließt, "gehört abgeschafft", sagte Bsirske der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag). "Dass der Arbeitgeber allein beansprucht, die Regeln aufzustellen, an die sich dann alle halten müssen, halte ich für einen Eingriff in die Grundrechte der kirchlichen Arbeitnehmer." Die Gewerkschaft ver.di war 2012 mit einer Klage gegen das kirchliche Arbeitsgericht vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gescheitert.
Bei den Sozialunternehmen der katholischen Caritas sind rund 615.000 Menschen beschäftigt, bei der evangelischen Diakonie arbeiten rund 460.000 Beschäftigte. Die Gewerkschaft ver.di versucht seit längerem, auch für die kirchlichen Beschäftigten Tarifverträge abzuschließen. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtseinrichtungen müssen sich allerdings nicht dem Tarifrecht unterwerfen. Vielmehr finden nach dem kirchlichen Arbeitsrecht Lohnverhandlungen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen statt, die paritätisch mit Vertretern der Beschäftigten und der kirchlichen Arbeitgeber besetzt sind.
Vor allem für die Beschäftigten in der Pflege wolle ver.di bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne durchsetzen, erklärte Bsirske. "Gerade private Anbieter betreiben massives Lohndumping." Selbst bei der Diakonie brächen deshalb "viele Häuser weg". Es sei daher nötig, abgeschlossene Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für die gesamte Branche gelten.