Ihre Behörde habe jetzt einen Antrag von Grönings Verteidiger auf Strafaufschub abgelehnt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Grönings Anwalt Hans Holtermann kündigte gegenüber epd an, er werde eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen
Söfker sagte, Grundlage für die Entscheidung sei ein amtsärztliches Gutachten gewesen. Dieses sei zu dem Schluss gelangt, dass eine Haftfähigkeit Grönings grundsätzlich gegeben sei.
Haftfähigkeit ohne körperliche Untersuchung
Ob der 96-jährige tatsächlich ins Gefängnis muss, ist Söfker zufolge aber noch nicht endgültig entschieden. Die Verteidigung habe die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Auch gegen einen für Gröning negativen Gerichtsbeschluss könne noch Beschwerde eingelegt werden.
Anwalt Holtermann sagte, er werde beim Landgericht Lüneburg eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen. "Wir werden vortragen, dass und warum die Entscheidung der Staatsanwaltschaft falsch ist." Dabei gehe es vor allem um die Einschätzung der Haftfähigkeit seines Mandanten. Der Amtsarzt habe die Haftfähigkeit ohne eine körperliche Untersuchung bescheinigt, kritisierte Holtermann.
Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig - der Bundesgerichtshof wies Ende November Revisionsanträge der Verteidigung und der Nebenklage ab.
Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit in dem Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.