Ghetto-Renten auch für bislang leer ausgegangene Opfer

Häftlinge beim Bau des U-Boot-Bunker Valentin in Bremen-Rekum, 1944.
Foto: Bundesarchiv/Bild 185-09-25/ CC-BY-SA 3.0/commons.wikimedia.org
Häftlinge beim Bau des U-Boot-Bunker Valentin in Bremen-Rekum, 1944.
Ghetto-Renten auch für bislang leer ausgegangene Opfer
Mehr als 1.000 ehemalige NS-Zwangsarbeiter, die bislang keine Ghetto-Renten erhalten konnten, sollen nach dem Willen aller Parteien im Bundestag Unterstützung bekommen.

An die inzwischen Hochbetagten soll durch eine Änderung der sogenannten Anerkennungsrichtlinie als einmalige Leistung ein Rentenzuschlag in Höhe von 1.500 Euro gezahlt werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Berichterstatter von Union, SPD, Grünen und Linke, die die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese (SPD) am Mittwoch in Berlin veröffentlichte.

Die unter allen Fraktionen ausgehandelte Regelung passierte den Angaben zufolge bereits vor zwei Wochen das Bundeskabinett. Im Bundestagsplenum muss über die Richtlinie nicht mehr extra abgestimmt werden.

Zwar gebe es seit 2002 ein Ghetto-Rentengesetz, erklärte Griese, die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales ist. Trotzdem sei eine kleine Gruppe ohne Anspruch geblieben, weil die Betroffenen zu geringe Beitragszeiten nachweisen konnten. Hintergrund sind rentenrechtliche Bestimmungen, die diese Menschen von der Zahlung einer Ghetto-Rente ausschließen, obwohl sie ihnen aufgrund ihres Schicksals zustünde. Es handelt sich dabei vor allem um Roma aus Osteuropa. Den Angaben zufolge sollen 1.380 Menschen nun die einmalige Zahlung erhalten.

Über die Neuregelung sollen das Auswärtige Amt und das Bundesamt für zentrale Dienste und Vermögensfragen in mehreren Sprachen auf ihren Websites informieren. Zudem sollen 270 ehemalige Zwangsarbeiter in ihrer Muttersprache angeschrieben werden, die auch noch keine Anerkennungsleistung erhalten haben. 1.110 der 1.380 Betroffenen hätten diese Entschädigungsleistung in Höhe von 2.000 Euro bereits bekommen.