Die lutherische Dreifaltigkeitskirche wollte 2012 Kies auf dem Spielplatz ihres Kindergartens mit einem Gummibelag ersetzen. Sie stellte einen Förderantrag bei Missouris Umweltbehörde. Das Amt bezuschusst bestimmte Ökoprojekte mit recycelten Autoreifen. Der Platzbelag hätte sich qualifiziert, doch die Behörde lehnte ab, denn Missouris Verfassung erlaube keine staatlichen Zuwendungen an religiöse Einrichtungen.
Die Dreifaltigkeitskirche zog vor Gericht. Die Obersten US-Richter haben sich nun mit sieben zu zwei Stimmen auf Seiten der Kirche gestellt. Die Umweltbehörde habe der Kirche allein wegen ihrer religiösen Identität "öffentlich zugängliche Begünstigungen" verwehrt, hieß es in dem Urteil. Das käme einer "Strafe für Religionsausübung" gleich.
Die konservative Organisation "Koalition für Glauben und Freiheit" sprach von einer "Meilenstein-Entscheidung für Religionsfreiheit". Der Verband "Vereinigte Amerikaner für Trennung von Kirche und Staat" protestierte. Das Urteil schwäche das Prinzip, dass Amerikaner nicht gezwungen werden dürfen, religiöse Einrichtungen zu unterstützen. Laut US-Verfassung darf der Staat keine Religionsgruppe benachteiligen und keine bevorzugt behandeln. "Trinity Lutheran" gehört der konservativen und rund zwei Millionen Mitglieder zählenden "Lutherischen Kirche - Missouri Synode" an.
In einer weiteren Entscheidung zur Religionsfreiheit machte das Oberste Gericht am Montag bekannt, es werde sich im Herbst mit einem Fall zu gleichgeschlechtlicher Ehe und Glaubensfreiheit befassen. Bei dem Rechtsstreit geht es um einen Bäcker im Bundesstaat Colorado, der aus Glaubensgründen einem gleichgeschlechtlichen Paar keinen Hochzeitskuchen backen wollte. Das Paar hat den Bäcker wegen Diskriminierung verklagt.