Die Aussetzung des Familiennachzugs für die Gruppe subsidiär geschützter Flüchtlinge stößt bei Experten weiter auf Kritik. Bei einer Veranstaltung von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen rief der stellvertretende UN-Flüchtlingshochkommissar Volker Türk am Montag in Berlin dazu auf, Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Die Trennung von Angehörigen sei eines der großen Probleme auf der Flucht, sagte der UN-Beamte aus Österreich. Zugleich sei die Familienzusammenführung ein wichtiger Schritt für erfolgreiche Integration. Die Staaten müssten praktische und rechtliche Voraussetzungen schaffen, um die Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Dass Deutschland dies einem Teil der Flüchtlinge verwehrt, wurde auch vom Europarat gerügt.
Viele europäische Länder hätten ungerechte und sogar illegale Maßnahmen eingeführt, durch die letztlich das Menschenrecht auf Familienleben beschnitten werde, erklärte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, am Montag in Straßburg bei der Vorstellung eines entsprechenden Berichts. Deutschland hat im vergangenen Jahr das Recht auf Familiennachzug für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer.
Innenministerium räumt Probleme beim Nachholen von Verwandten aus Griechenland ein
Die Regelung, die von Kirchen und Flüchtlingsorganisationen scharf kritisiert wird, gilt noch bis März 2018. Begründet wurde der Schritt mit einer Begrenzung des Zuzugs von Flüchtlingen. Die Bundesregierung hält weiter daran fest. An der Auffassung zur bestehenden Aussetzung habe sich nichts geändert, bekräftigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag.
Der Bericht von Muiznieks beschreibt die Unterscheidung in Schutzberechtigte nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die ihre Angehörigen weiter nachholen können, und subsidiär Berechtigte als rechtlich zweifelhaft und verweist dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Familienleben schützt und Diskriminierung verbietet. Dass subsidiär Schutzberechtigte schlechter gestellt würden, sei kaum nachvollziehbar. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erneuerte seine Kritik an der Aussetzung des Familiennachzugs und verwies dabei auf Grundgesetz und zahlreiche Menschenrechtskonventionen.
Probleme gibt es derweil nicht nur beim Nachholen von Angehörigen aus der Konfliktregion im Nahen Osten. Auch die Familienzusammenführungen aus Griechenland zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen, die die Dublin-Regelung ermöglicht, stocken. Es bestünden "administrative Probleme", räumte der Leiter der Unterabteilung für Migrationsfragen, Michael Tetzlaff, beim Flüchtlingsschutzsymposium von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen ein.
Wenn Flüchtlinge im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland geholt werden, brauche man aufnahmebereite Kommunen, Unterkünfte und Schulplätze, erläuterte Tetzlaff. Es kämen aber immer mehr Signale, dass es dort Probleme gebe, fügte er hinzu, ohne weitere Details zu nennen. Meldungen, der Familiennachzug aus Griechenland sei von deutscher Seite auf 70 Fälle pro Monat begrenzt worden, widersprach er. Man sei aber im Kontakt mit den dortigen Behörden, weil nicht mehrere Chartermaschinen pro Woche aufgenommen werden könnten.
Der Vize-UN-Flüchtlingskommissar Türk würdigte zugleich Deutschlands Einsatz für den Flüchtlingsschutz. Das Land habe in Europa und auch auf globaler Ebene mit der Aufnahme ab dem Sommer 2015 eine Vorreiterrolle gespielt, sagte er. Die Bundesrepublik habe allein über humanitäre Programme und das Resettlement-Programm 43.000 Syrer aus der Konfliktregion geholt.
Beim 17. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz beraten noch bis Dienstag Experten über aktuelle Herausforderungen in der Asylpolitik. Eines der Schwerpunktthemen ist in diesem Jahr die Frage nach einer Teilung der Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft. Insbesondere in der EU wird seit langem darum gerungen, wie Flüchtlinge gerecht verteilt werden können.