Die Zahlen steigen den Angaben zufolge kontinuierlich. 2016 hätten zwölf Verfahren gegen IS-Mitglieder begonnen. Der Generalbundesanwalt rechne noch in diesem Jahr mit der Eröffnung von mindestens zwei völkerstrafrechtlichen Hauptverfahren zu Syrien. Die Opfer seien meistens vom IS oder in Gefängnissen des syrischen Machthabers Assad gefoltert worden. Da es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, könne gegen die mutmaßlichen Täter auch hierzulande ermittelt werden.
Bislang wurden nach Angaben der Bundesregierung fast 200 Zeugen in Verfahren zu Syrien vernommen. Täglich kämen neue hinzu: "Der Kreis der potenziellen Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland ist schon jetzt nicht mehr überschaubar", zitierte die Zeitung aus der Antwort.
Um den Anzeigen nachgehen zu können, stockt der Bundesgerichtshof nach eigenen Angaben Personal in seinem Referat für Völkerstrafrecht auf. Während es dort 2010 erst fünf volle Stellen gab, waren es in diesem Mai sieben.
Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul forderte mehr Personal bei der Bundesanwaltschaft und sagte: "Völkerstrafverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben - und zwar nirgendwo auf der Welt." Der Generalbundesanwalt habe bereits Anfang des Jahres an die Länder appelliert, Staatsanwälte und Richter an die Bundesanwaltschaft abzuordnen. "Hier ist der Bund dringend auf die Unterstützung der Länder angewiesen", sagte Keul.