Nach den Fehlern im Fall Franco A. sollen Zehntausende Asylentscheidungen vorzeitig überprüft werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) teilte am Mittwoch in Berlin mit, dass die sogenannte Widerrufsprüfung für bestimmte Fallgruppen vorgezogen werden soll. Betroffen sind positive Asylbescheide für Männer zwischen 18 und 35 bis 40 Jahren aus den zehn Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden. Diese Prüfungen finden laut Gesetz nach drei Jahren statt. Mit den vorgezogenen Prüfungen werden auch diejenigen bereits jetzt überprüft, die im Zuge der großen Fluchtbewegung ab Spätsommer 2015 nach Deutschland kamen.
Deren Asylanträge wurden zeitweilig schriftlich bearbeitet, um die Verfahren im damals stark überlasteten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beschleunigen. Das Bundesamt arbeitet nach wie vor den Stau der Anträge ab, die seit 2015 eingegangen sind. Im Sommer soll der Berg gewältigt sein. Dann sollen de Maizière zufolge die Nachprüfungen beginnen.
Nach Angaben der Leiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, umfassen die Widerrufsprüfungen 80.000 bis 100.000 Fälle. De Maizière und Cordt informierten am Mittwoch den Innenausschuss des Bundestags über das Ergebnis der Überprüfung von Stichproben im Bundesamt und ihre Pläne für Konsequenzen.
Verfahrensmängel offengelegt
De Maizière betonte erneut, der positiv beschiedene Asylantrag im Fall Franco A. sei eine "krasse Fehlentscheidung" gewesen. Der Bundeswehrsoldat, der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommen worden war, hatte sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als syrischer Asylbewerber ausgegeben und einen Flüchtlingsstatus zugesprochen bekommen. Der Fall offenbarte Ungereimtheiten bei der Bearbeitung der Asylanträge. So stellte sich bereits bei der Anhörung heraus, dass Franco A. nicht arabisch sprach.
In der Folge ordnete de Maizière die Überprüfung von 2.000 Fällen an, um gegebenenfalls systematische Mängel in den Verfahren zu offenbaren. De Maizière sagte, unter den 2.000 überprüften Fällen habe es keinen vergleichbaren Vorgang wie im Fall Franco A. gegeben. Es habe keine andere Anhörung in einer anderen Sprache als der des angenommenen Herkunftslandes des Asylbewerbers gegeben. Dennoch seien Verfahrensmängel offengelegt worden. Nach seinen Worten gibt es beim Bundesamt vor allem Probleme bei der Dokumentation der Fälle.
Mit diesen Dokumentationsfehlern begründete Cordt, warum es insbesondere in Fällen afghanischer Antragsteller viele nicht plausible Entscheidungen gibt, die wegen der Diskussion um Abschiebungen in das Land die Opposition aufhorchen lassen. Nach ihren Worten waren bei der Überprüfung 82 Prozent der Fälle insgesamt plausibel, bei Afghanen aber nur 54 Prozent. Zugleich betonte sie: "Nicht plausibel heißt nicht falsch."
Die Opposition kritisierte, dass bei den Widerrufsprüfungen nur Fälle untersucht werden, in denen die Betroffenen einen positiven Asylbescheid bekommen haben. Es müsse diese Prüfungen auch bei negativen Entscheidungen geben, die ebenso fehlerhaft sein könnten, sagte die Grünen-Politikerin Irene Mihalic. Ähnlich äußerte sich die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.
Auch die evangelische Kirche verlangte Nachprüfungen bei abgelehnten Asylbewerbern. "Das betrifft ja oft Menschen, die uns um Hilfe bitten", sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann. "Wir erwarten, dass ihre Bescheide mit gleicher Sorgfalt auf Qualitätsmängel und Fehlentscheidungen geprüft werden, insbesondere wenn die Kirchen dem Bundesamt entsprechende Hinweise geben", sagte er.