Dieser gilt in der Version mit zwei gekrümmten Linien, die sich hinten zu einer Flosse kreuzen, als christliches Ichthys-Symbol. Sollte es sich bei dem Anhänger der Lehrerin um ein religiöses Symbol handeln, müsse er abgenommen werden, sagte die Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dabei müsse immer der Einzelfall betrachtet werden.
Im Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 ist festgelegt, dass Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete im Dienst keine religiösen Symbole tragen dürfen, das heißt weder Kopftuch noch Kippa oder Kruzifix. Ausgenommen sind Referendare und Lehrer an Berufsschulen, weil die Schüler dort älter sind und als weniger beeinflussbar gelten.
Im Fall der Lehrerin hatte zunächst die Schulleitung der Frau das Tragen des Kreuzes mit dem Verweis auf das Neutralitätsgesetz untersagt. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) habe die Entscheidung nach eingehender Prüfung gebilligt, weil es sich bei dem auffällig großen Kreuz um weit mehr als ein Schmuckstück gehandelt habe, hieß es weiter im Zeitungsbericht.
Die Frau hatte sich in einem seelsorgerischen Gespräch mit ihrem Anliegen an einen Pfarrer gewandt, der das Thema auf der Landessynode ansprach. Die evangelische Landeskirche warb daraufhin für mehr Großzügigkeit in der Auslegung des Neutralitätsgesetzes. "Es sollte auch für Lehrerinnen und Lehrer möglich sein, religiöse Zeichen zu tragen, solange der Schulfrieden dadurch nicht gestört wird", erklärte der Berliner Landesbischof Markus Dröge.
Bislang wurde gegen das Berliner Neutralitätsgesetz vor allem von muslimischer Seite geklagt. So hat das Landesarbeitsgericht Anfang Februar einer Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht an einer Grundschule arbeiten durfte. Auf eine Revision gegen das Urteil verzichtete die Bildungsverwaltung. Stattdessen solle nun die Einstellungspraxis geändert werden, hieß es.