Nachdem der Sender ein Unterlassungsbegehren der AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, abgelehnt hatte, kündigte ein Parteisprecher am Wochenende an, man erwäge nun eine Klage. "Wir werden diese Sache weiterführen." Ehring hatte Weidel in der Sendung vom 27. April als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
Er sagte: "Jawoll. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!" Damit bezog sich der Moderator des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auf eine Äußerung Weidels, die beim AfD-Parteitag in Köln gesagt hatte: "Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte."
Der Norddeutsche Rundfunk erklärte am Freitagabend, Ehring habe sich konkret auf diese Forderung von Weidel bezogen, die politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. Mit seiner satirischen Überspitzung zeige er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte, erläuterte der Sender und betonte: "Zu keinem Zeitpunkt wollten er oder die Redaktion von 'extra 3' Alice Weidel persönlich beleidigen. Aber ihrer öffentlich geäußerten Polemik darf aus Sicht des NDR Satire ihrerseits zugespitzt entgegentreten."
AfD-Sprecher Christian Lüth erklärte dazu auf Anfrage: "Selbstverständlich erwägen wir eine Klage. Wir werden diese Sache weiterführen, da wir davon überzeugt sind, dass grobe, dümmliche Beleidigung keine Satire sein darf." Ein NDR-Sprecher sagte: "Wir warten das Vorgehen der Gegenseite ab."
Im vergangenen Jahr hatte "extra 3" mit einem satirischen Song auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für Aufsehen gesorgt. Nach der Ausstrahlung von "Erdowie, Erdowo, Erdogan" hatte der Politiker den deutschen Botschafter in der Türkei einbestellt. Daraufhin schrieb der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann die umstrittene "Schmähkritik", die im "Neo Magazin Royale" gesendet wurde. Erdogan forderte eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches. Teile des Schmähgedichts wurden vom Landgericht Hamburg verboten.