Das gelte etwa bei nachrichtlicher Live-Berichterstattung, ergänzte Ramelow. Der nachvollziehbare Wunsch der Sender, zum Beispiel bei Terroranschlägen oder Amokläufen sofort dabei zu sein, blende aus, "ob dazwischen noch Filter sind, um die Belastbarkeit der Information einzuordnen". Prüfmechanismen für Nachrichten seien für ihn die wichtigste Rechtfertigung für den Fortbestand der Öffentlich-Rechtlichen, betonte Ramelow. Die Frage der Einordnung sei entscheidend.
Er selbst sei leidenschaftlicher Radiohörer, sagte Ramelow. Es verletze ihn, wenn nachrichtliche Berichterstattung immer öfter auf 1:30 Minuten reduziert werde. Jedoch stelle sich hier auch die Frage, ob die Konsumenten überhaupt noch in der Lage seien, einem Feature über 45 Minuten zuzuhören.
Die Historische Kommission der ARD widmet sich der Geschichte des Rundfunks in Deutschland. Im Fokus steht dabei die Historie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 1945. Ziel der Kommission ist es nach eigenen Angaben, die Wirkungen des Rundfunks "als zentrale Einrichtung gesellschaftlicher Kommunikation aufzuzeigen und zu dokumentieren". Das zweitägige Symposium zum Thema "Wem gehört der Rundfunk?" endet am Freitag.