2015 gab es insgesamt 620 Kirchenasyle. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 1.139 Menschen, darunter 227 Minderjährige, in evangelischen, katholischen und freikirchlichen Gemeinden oder Klöstern Schutz vor einer drohenden Abschiebung gefunden. Zusätzlich habe es drei ökumenische Kirchenasyle gegeben.
Bei der überwiegenden Mehrheit (95 Prozent) der 417 im vergangenen Jahr beendeten Kirchenasyle durften die Betroffenen den Angaben zufolge in Deutschland bleiben. Sie erhielten mindestens eine Duldung. 632 der 2016 dokumentierten Kirchenasyle waren sogenannte Dublin-Fälle, in denen die Abschiebung in das eigentlich zuständige europäische Land drohte. Meistens sei es dabei um Italien, Ungarn oder Bulgarien gegangen.
Trotz des Anstiegs nannte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft, Dietlind Jochims, die Zahl der Fälle von Kirchenasyl gering, "gemessen an den vielen Anfragen, die an Kirchengemeinden herangetragen werden, und an der großen Not, die darin deutlich wird". Gemeinden gewähren in humanitären Ausnahmefällen in Räumen der Kirche Asyl, um damit eine nochmalige Prüfung des Asylantrags - und im Idealfall ein Bleiberecht - für die Betroffenen zu erreichen.
Die vermehrte Zahl der Dublin-Fälle hatte vor zwei Jahren zum Streit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesinnenministerium auf der einen und den Kirchen auf der anderen Seite geführt. Die staatlichen Vertreter warfen den Kirchen vor, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Bundesamt und Kirchen vereinbarten damals ein neues Verfahren, das eine engere Kommunikation bei Kirchenasylfällen vorsieht. Damit wurde der Streit zunächst beigelegt.