Das Kabinett habe am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit. Von der Neuregelung nicht betroffen seien Schöffen sowie ehrenamtliche Richter. Damit sei ein "möglichst schonender Ausgleich zwischen den Grundrechten und der Neutralität" geschaffen worden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Richter und Staatsanwälte sollen dem Entwurf zufolge in einer Sitzung oder bei Amtshandlungen keine Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die bei objektiver Betrachtung eine religiöse oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Das betreffe auch Rechtspfleger, wenn diese richterliche Aufgaben ausüben.
Ferner gelte das Verbot religiöser und politischer Symbole auch für Rechtsreferendare, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung richterliche Tätigkeiten ausüben oder als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, hieß es weiter. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte, sichtbare religiöse und politische Symbole in öffentlichen Sitzungen passten nicht zur verfassungsrechtlich gebotenen strikten Neutralität der Justiz.