Der wegen Mordes verurteilte 51-jährige Ledell Lee wurde am Donnerstag kurz vor Mitternacht (Ortszeit) mit einer Giftspritze getötet. Die Exekution im Cummins-Unit-Gefängnis in Grady habe zwölf Minuten gedauert, berichtete die Zeitung "Arkanas Democrat Gazette" in ihrer Online-Ausgabe.
Der Bundesstaat stieß jedoch erneut auf juristische Barrieren bei seinem Vorhaben, bis Monatsende eine Serie von bis zu acht Hinrichtungen zu vollstrecken. Eine für Donnerstag geplante zweite Exekution wurde aufgeschoben. Der Todeshäftling Stacey Johnson hatte den Aufschub verlangt, um DNA-Spuren zu testen. Hintergrund der von Gouverneur Asa Hutchinson angeordneten Hinrichtungen ist, dass das Verfallsdatum für eine der Substanzen für die Giftspritzen Ende April abläuft.
Die Bundesregierung verurteilte die Hinrichtung Lees. In einem schriftlichen Appell mit EU-Partnern setze sie sich gegen die Vollstreckung weiterer Todesurteile in Arkansas ein, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag in Berlin. Auch der deutsche Botschafter habe sich in einem Brief an Gouverneur Hutchinson gewandt, in diesem ersten Fall jedoch ohne Erfolg, sagte der Sprecher. Die Bundesregierung sei sich der Schwere der Straftaten bewusst, die den Verurteilten angelastet werden. Die Todesstrafe sei jedoch "eine unmenschliche und grausame Form der Bestrafung".
"Prozess und Berufungsverfahren vollkommen falsch gelaufen"
Laut dem Todesurteil hatte der hingerichtete Lee im Februar 1993 die 26 Jahre alte Debra Reese in Jacksonville in Arkansas bestohlen und zu Tode geprügelt. Seine Verurteilung war jedoch umstritten. Lee beteuerte seine Unschuld und forderte zusätzliche DNA-Untersuchungen an Beweismaterial.
Prozess und Berufungsverfahren seien "vollkommen falsch" gelaufen, erklärte Lees Berufungsanwältin Cassandra Stubbs. Ein Verteidiger sei betrunken gewesen, der Richter habe eine Affäre gehabt mit einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, und Lees intellektuelle Behinderung sei nicht zur Sprache gekommen. Das Oberste US-Gericht lehnte Lees Anträge gegen die Hinrichtung jedoch ab.
Auf mehreren Ebenen haben sich Berufungsgerichte in den vergangenen Tagen mit Anträgen der Todeshäftlinge befasst. Es geht um Zurechnungs- und Schuldfähigkeit, den Ablauf der Gerichtsverfahren, die Zulässigkeit des Giftcocktails in den Spritzen und die Frage, ob die schnelle Abfolge der Exekutionen ausreichend Zeit lässt für Gnadengesuche.
Ungewöhnlich bei den Auseinandersetzungen waren die intensiven Streitigkeiten über die Zusammensetzung der Giftspritzen. Nur Stunden vor Lees Hinrichtung hob das Oberste Gericht von Arkansas ein zeitweiliges Verbot von Vecuroniumbromid in den Injektionen auf. Die Lieferfirma hatte geklagt, weil die Gefängnisbehörde den Kauf der Substanz für "legitime medizinische Zwecke" getätigt habe. Wenige Tage zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Midazolam aufgehoben, das mutmaßlich zu qualvollen Hinrichtungen führen kann.
In den USA wurden im vergangenen Jahr 20 Menschen hingerichtet, weniger als jemals zuvor seit 25 Jahren. In 31 der 50 Bundesstaaten ist die Todesstrafe legal.