Es sollte auch für Lehrer möglich sein, "religiöse Zeichen zu tragen, solange der Schulfrieden dadurch nicht gestört wird", sagte der Berliner Landesbischof Markus Dröge am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Dröge verwies dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2015. Das Berliner Neutralitätsgesetz vertrete eine viel restriktivere Auffassung und sollte deshalb im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils überarbeitet werden, sagte der Bischof.
Die Verfassungsrichter hatten ein pauschales Kopftuchverbot als verfassungswidrig bezeichnet und entsprechende Änderungen an dem 2005 in Kraft getretenen Neutralitätsgesetz angemahnt. Das Gesetz verbietet Bediensteten im öffentlichen Dienst das sichtbare Tragen religiöser Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa.
Zu der Lehrerin mit der umstrittenen Halskette hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) bislang noch keinen Kontakt aufnehmen können. "Wir wissen weder ihren Namen, noch an welcher Schule ihr das Tragen des Kreuz-Anhängers untersagt wurde", sagte Sprecherin Heike Krohn-Bräuer.
Einzige Quelle sei bisher ein Pankower Pfarrer, dem sich die Lehrerin anvertraut habe. Nach seinen Angaben soll es sich um eine Schule in Berlin-Wedding handeln und es soll ein Schriftstück der Schule mit der Anweisung geben. Auch das habe die Kirchenleitung bislang nicht einsehen können, sagte Krohn-Bräuer. Es wäre der erste derartige Fall seit 2005, der der Landeskirche bekannt würde.
Laut "Berliner Zeitung" (Donnerstag) will die Bildungsverwaltung nun schnell eine Ratschlag-Fibel für Pädagogen an staatlichen Schulen vorlegen. Damit sollten Missverständnisse in der Auslegung des Neutralitätsgesetzes vermieden werden, sagte eine Sprecherin der Zeitung.