Die Gehaltserhöhung wird für rund 150.000 Diakoniebeschäftigte unmittelbar wirksam. Für weitere 350.000 Beschäftigte in Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrt, deren Löhne auf regionaler Ebene verhandelt werden, hat er Signalwirkung.
Nach Angaben des Dienstgeberverbandes waren die Löhne und Gehälter bereits zum 1. August 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Diakoniebetriebe, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, dürfen vom Tarifabschluss nach unten abweichen. Für die Altenhilfe, Rehabilitation und Jugendhilfe sieht der Schlichterspruch eine Erhöhung erst zum 1. September vor.
In Zukunft werden nicht mehr allein die Arbeitgeber Beiträge in die kirchliche Zusatzversorgung einzahlen. Der Schlichterspruch sieht für die Altersvorsorge eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter vor: Anteile, die über 4,5 Prozent des Beitrages liegen, sind nun jeweils zur Hälfte von Dienstgebern und Dienstnehmern zu tragen. Beim aktuellen Beitragsstand von 4,8 Prozent bedeutet dies eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten von derzeit 0,15 Prozent.
Der Schlichterspruch war notwendig geworden, weil sich die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in der sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommission in den monatelangen Verhandlungen nicht einigen konnten.