Die Behörde hatte gegen die Theologin wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" in neun Fällen ermittelt, weil sie in ihrer Kirchengemeinde Kirchenasyl gewährt hatte und noch immer gewährt.
Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, dass man nach Prüfung des Falles, "insbesondere der genauen Umstände des Handelns der Pfarrerin und ihrer Motivation", von einer weiteren Strafverfolgung absehe - "trotz der bestehenden Strafbarkeit des Verhaltens der Pfarrerin". Die Schuld sei im vorliegenden Fall als gering anzusehen, deswegen bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Derzeit beherbergt Otminghaus in ihrem Pfarrhaus mehrere junge Männer, die von einer Abschiebung in ihre Heimatländer bedroht sind oder auf Grundlage des Dublin-Verfahrens in andere EU-Staaten ausgewiesen werden sollen.
Otminghaus hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen viel Solidarität erfahren. Der bayerische Landesbischof und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, verteidigte das Kirchenasyl als "Ultima Ratio" und als "humanitäre Notlösung". Wegen des Kirchenasyls sind auch weitere Pfarrer in Bayern ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten.