Infrage kämen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. "Wir sind verpflichtet, eine Ermittlung einzuleiten, wenn Hinweise zur Beihilfe bei einem unerlaubten Aufenthalt vorliegen", erläuterte der Sprecher.
Pfarrerin Otminghaus war am Donnerstag nicht zu erreichen. Dem "Haßfurter Tagblatt" (Donnerstag) sagte sie: "Meine Einschätzung ist: Das ist eine Einschüchterungsmaßnahme." Gegen sie wird in neun Fällen ermittelt, weil sie mit Zustimmung des Kirchenvorstands Kirchenasyl in ihrer Gemeinde gewährt hat und noch gewährt.
Kirchenasyl zu verteidigen ist wichtig
Aktuell leben vier junge Männer dort, die von einer Abschiebung direkt nach Afghanistan oder auf Grundlage des sogenannten Dublin-Verfahrens in andere EU-Länder bedroht sind. Die Theologin sagte der Lokalzeitung, sie hoffe nun auf eine klare Positionierung der Landeskirche: "Wichtig ist mir, dass die Kirche ihr Kirchenasyl verteidigt."
Otminghaus ist nach Informationen aus kirchlichen Kreisen nicht die einzige Pfarrerin in Bayern, die von einem derartigen Ermittlungsverfahren betroffen ist. Das aktuelle Vorgehen der Ermittlungsbehörden im Freistaat laufe einer Absprache vom Februar 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtling, dem Bundesinnenministerium und den beiden Kirchen zuwider, wonach Kirchenasyle respektiert werden, wenn man sie dosiert anwende, hieß es.