Ihre Rechte auf Freiheit und auf Schutz vor Misshandlung seien verletzt worden, verkündete der Gerichtshof am Dienstag in Straßburg. Dafür muss Ungarn jedem von ihnen 10.000 Euro Entschädigung sowie 8.705 Euro Auslagenerstattung zahlen (AZ: 47287/15).
Die Männer waren nach Angaben des Gerichtshofs durch Griechenland, Mazedonien und Serbien im September 2015 nach Ungarn gekommen. Dort baten sie um Asyl, wurden allerdings 23 Tage in der sogenannten Transitzone von Röszke an der Grenze zu Serbien festgehalten und dann in das Nachbarland abgeschoben.
Unterbringung in bewachter Transitzone ist faktische Inhaftierung
Der Menschenrechtsgerichtshof befand, dass die Unterbringung in der bewachten Transitzone eine faktische Inhaftierung gewesen sei. Darüber hinaus seien die ungarischen Bestimmungen so unklar, dass die Inhaftierung nicht als gesetzmäßig angesehen werden könne.
Der Gerichtshof kritisierte auch die Abschiebung nach Serbien. Zum einen machte er darauf aufmerksam, dass Ungarn Serbien erst im Juli 2015 als sicheres Drittland eingestuft und die Regierung dies nicht ausreichend begründet habe. In sichere Drittländer lässt sich leichter abschieben. Außerdem wiesen die Richter auf die Möglichkeit der Ketten-Zurückweisung hin, bei der die Männer von Serbien über Mazedonien bis Griechenland zurückgeschoben werden konnten. 2011 hatte der Menschenrechtsgerichtshof die Zustände im griechischen Asylsystem als unzumutbar beschrieben.
Umstände der Inhaftierung nicht unmenschlich oder erniedrigend
Die Straßburger Richter rügten noch weitere Punkte bei der Behandlung der Männer, gaben Ungarn aber auch teilweise recht. So seien die Umstände der Inhaftierung in der Transitzone selbst nicht unmenschlich oder erniedrigend gewesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das Gericht des Europarates. Die paneuropäische Organisation ist nicht mit der Europäischen Union (EU) zu verwechseln, ihr gehören aber unter anderen alle EU-Staaten an.