Das Bundesamt erkläre vermehrt, dass es die Taufe anzweifele und als fadenscheinig ansehe, sagte Käßmann am Freitag in Berlin. Das ärgere sie "massiv". In diesem Punkt gebe es eine Spannung zwischen Kirche und Staat, sagte Käßmann.
Die Theologin, die als Botschafterin des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für das Reformationsjubiläum wirbt, sagte, sie kenne zwei derartige Vorgänge in ihrem Umfeld. Sie kenne allerdings keinen Pfarrer, der sage "Taufe - Wasser rüber, fertig", sagte Käßmann. Eine Taufe sei ein langer Vorgang. Die Gemeinde müsse zustimmen, der Pfarrer müsse das Begehren prüfen. "Wir taufen nicht einfach so", betonte Käßmann.
Übertritt zum christlichen Glauben kann Grund für eine Asylgewährung sein
Ein Übertritt zum christlichen Glauben kann bei Asylbewerbern in Deutschland Grund für eine Asylgewährung sein, wenn dadurch im Heimatland Verfolgung drohen würde. Das Bundesamt ist daher dazu angehalten, zu überprüfen, wie ernsthaft der Glaubensübertritt ist.
Käßmann diskutierte bei einer Tagung der SPD-Bundestagsfraktion mit Vertretern der Partei über die Bedeutung der Reformation. Zum 500. Jahrestag des legendären Thesenanschlags Martin Luthers erinnern evangelische Kirche und Staat an die Bedeutung der von ihm ausgelösten Reformation, die die Spaltung in evangelische und katholische Kirche sowie weitreichende gesellschaftliche Veränderungen zur Folge hatte.