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Bundestag lehnt Antrag der Linken zu Zahlungen an Kirchen ab
Ein Antrag der Linkspartei zur Überprüfung der staatlichen Leistungen an die beiden großen Kirchen ist im Bundestag gescheitert. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition lehnte das Parlament am Donnerstagabend die Initiative ab, die eine Kommission zur Evaluierung der Zahlungen vorsah. Die Linke dringt seit längerem auf eine Ablösung der Leistungen.
Die Staatsleistungen gehen auf Enteignungen kirchlichen Eigentums aus dem Jahr 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, wenn auch seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine Ablösung möglich ist.
Die Zahlungen werden von den Ländern geleistet. Vertreter der Koalition argumentierten deshalb, es gebe keinen Anlass, dass der Bund die Initiative zur Ablösung der Leistungen ergreift. Union und SPD stimmten gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich.
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