Mit dem derzeitigen Stillstand in den Tarifgesprächen "verzögern sich reale Einkommensverbesserungen", schreibt der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Christian Dopheide, am Mittwoch in einem offenen Brief an die Dienstnehmerseite in der ARK. Die Arbeitgeber haben ein Schlichtungsverfahren beantragt.
In der Kommission wird über die Lohnsteigerungen für rund 120.000 Diakoniebeschäftigte entschieden. Außerdem hat dieser Abschluss Signalwirkung für die Löhne der übrigen rund 380.000 Diakoniebeschäftigten, die auf regionaler Ebene verhandelt werden.
Der Schlichter hat in den Verhandlungen ein besonderes Gewicht
Dopheide verweist in seinem Schreiben darauf, dass die Dienstgeber im Herbst 2016 in einem neuen Angebot "beispielhafte Entgelterhöhungen" für 2016 und 2017 vorgeschlagen hätten. Dieses "kleine Gesamtpaket" sah außerdem für Betriebe, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, die Möglichkeit für Kürzungen etwa beim Weihnachtsgeld vor.
Die Arbeitnehmerseite begründet ihre Weigerung, an den Tarifgesprächen weiter teilzunehmen, damit, dass die Dienstgeberseite ohne Absprache mit der Dienstnehmerseite den Schlichtungsausschuss angerufen habe. Dabei sei dessen Vorsitzender "ohne Beteiligung der Dienstnehmer vom Kirchengerichtshof der EKD eingesetzt worden". Der Schlichter hat in den Verhandlungen ein besonderes Gewicht, da seine Stimme bei einer Patt-Situation über das Tarifergebnis entscheidet und dieses verbindlich festlegt.
Zwei unterschiedliche Ansichten
Die Dienstnehmer in der ARK beklagen in einer Pressemitteilung, dass "sie schon zu Beginn des Schlichtungsverfahrens feststellen mussten, dass der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses seiner Aufgabe, die strukturell bedingte schwache Verhandlungsposition der Dienstnehmer zu stärken, nicht nachkam". Dazu sei er aber nach dem einschlägigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht vom November 2012 verpflichtet.
Der VdDD-Vorsitzende Dopheide bezeichnet hingegen in seinem Brief das Schlichtungsverfahren als "eine reguläre Methode, um zu Lösungen zu gelangen. Das verbindliche Schlichtungsverfahren in der Diakonie wurde zudem vom Bundesarbeitsgericht als probates Mittel des Interessensausgleichs bestätigt", schreibt er in seinem Appell an die Vertreter der Arbeitnehmer.