EU-Staaten müssen Flüchtlingen keine humanitären Visa ausstellen
Flüchtlinge erhalten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine neue legale Einreisemöglichkeit in die Europäische Union (EU).
Wie die Luxemburger Richter am Dienstag entschieden, steht es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei, selbst nach nationalem Recht zu entscheiden, ob sie von Folter und Tod bedrohten Flüchtlingen ein sogenanntes humanitäres Visum erteilen (AZ: C-638/16 PPU). Nach EU-Recht sind sie zur Visa-Erteilung nicht verpflichtet.
Damit scheiterte eine aus Aleppo stammende syrische Familie mit drei minderjährigen Kindern mit ihrer Klage. Sie hatte in der belgischen Botschaft in Beirut ein für 90 Tage geltendes humanitäres Visum beantragt, da ihnen in Syrien Tod und Folter drohe. Mit dem Visum wollten sie die Möglichkeit haben, auf legale Weise nach Belgien zu reisen, um dort einen Asylantrag zu stellen.
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