Der ehemalige Vorsitzende des Gemeindekirchenrats werfe der Athener Gemeinde, dem ehemaligen Pfarrer und einer Journalistin Ehrverletzung vor, erklärte die Gemeinde. Die Beklagten hatten im Oktober 2014 im Gemeindeblatt einen Artikel über Missstände in der Gemeinde und dem vom evangelischen Diakonieverein geführten Altenheim veröffentlicht. Der Kläger war nicht nur der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, sondern auch des Diakonievereins. Nun fordert er nach Angaben der Gemeinde 255.000 Euro.
Der Kirchenrat erklärte nun, er habe die Ehre des ehemaligen Vorsitzenden nicht verletzt. Er habe "lediglich in seinem Gemeindeblatt einen Artikel zur Amtsführung des ehemaligen Gemeindeleiters veröffentlicht, der sich kritisch mit dessen Tätigkeit als gewählter Repräsentant der Gemeinde auseinandersetzte".
Der Klage vorausgegangen ist ein jahrelanger Streit bis hin zur drohenden Spaltung innerhalb der Gemeinde. Nach Darstellung der Gemeinde hatte der damalige Pfarrer vor drei Jahren die Hinweise einiger Bewohner und Mitarbeiter im Altenheim "Haus Koroneos" aufgenommen und im Zusammenhang mit "mehrfach auftretenden Krätzefällen Missstände in dem bis dahin als vorbildlich geltenden Alten- und Pflegeheim publik gemacht". Zudem sei der ehemalige Pfarrer auf Unregelmäßigkeiten beim Umbau der Kirche im Zentrum von Athen gestoßen.
In den Streit schaltete sich auch die Auslandsabteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein, die für die Entsendung der Pfarrer zuständig ist. Die Gemeinde wirft der EKD vor, "den Kläger zu seiner Klage ermutigt" zu haben. Diese Darstellung weise die EKD zurück, sagte ein EKD-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Angesichts der Klage habe die EKD der Gemeinde in Athen im April 2016 angeboten, "die Kosten, die durch die Klagerhebung und die Einschaltung eines Anwalts seitens des Klägers entstanden sind, zu übernehmen und so zu einer Streitschlichtung zu gelangen", erklärte der Sprecher. Dieses Angebot sei "von der Gemeinde zurückgewiesen worden".
Der Athener Kirchenrat spricht zudem davon, dass der Kläger "den unbequemen Pfarrer mit Hilfe der EKD und gegen den Widerstand der Gemeinde vorzeitig aus dem Amt hebelte". Die EKD erwiderte, der damalige Pfarrer habe einen deutschen Rechtsstreit "gegen die EKD über zwei Instanzen betrieben". Die EKD habe aber "in jeder Hinsicht obsiegt". Der damalige Pfarrer musste die Gemeinde Ende 2015 vorzeitig verlassen, sein ursprünglicher Vertrag wäre nach seinen Angaben bis August 2016 gelaufen. Seit etwa zwei Wochen ist ein neuer Pfarrer im Amt.