Im Militärgefängnis Saydnaya seien von 2011 bis 2015 zwischen 5.000 und 13.000 Menschen exekutiert worden, heißt es in einem Bericht der Menschenrechtsorganisation, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Etwa 50 Gefangene pro Woche seien in der Militäreinrichtung hingerichtet worden, sagte der Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion, Markus N. Beeko. Tausende seien zudem durch Folter und unmenschliche Behandlung getötet worden. "Bei diesen massiven systematischen Menschenrechtsverletzungen handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit."
Die meisten Opfer waren laut Bericht Zivilisten, denen Kritik an der Regierung vorgeworfen wurde. Amnesty hat die Schilderungen von 84 Zeugen und Experten gesammelt, darunter Gefängniswärter und Behördenvertreter sowie ehemalige Häftlinge, Richter und Anwälte. In Syrien bekämpfen sich seit 2011 das Regime von Präsident Baschar al-Assad, Rebellenorganisationen und Terrorgruppen. Hunderttausende Menschen wurden getötet, Millionen sind auf der Flucht.
"Die Hinrichtungen werden von der syrischen Regierung autorisiert"
Die UN reagierten auf den Bericht mit Entsetzen. Die geschilderten Grausamkeiten seien nicht zu akzeptieren, sagte die Sprecherin des UN-Sondergesandten für Syrien, Yara Sharif, in Genf. Die UN hätten bereits in der Vergangenheit auf außergerichtliche Hinrichtungen und Folter in den Assad-Gefängnissen hingewiesen.
Amnesty-Generalsekretär Beeko forderte die Zulassung internationaler Beobachter in die Gefängnisse des syrischen Regimes. Zudem müssten die Vereinten Nationen eine Untersuchung einleiten und das Thema bei den ab dem 20. Februar in Genf anstehenden Friedensgesprächen ansprechen. "Die Hinrichtungen werden von der syrischen Regierung autorisiert", sagte Beeko. "Für diese Verbrechen darf es keine Straflosigkeit geben, sie müssen an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen werden."
Der Internationale Strafgerichtshof hat jedoch bisher keine Möglichkeit zu ermitteln, da Syrien kein Mitglied des Gerichts ist. "Auch wenn das Gericht besorgt ist über jedes Land, in dem schwere Verbrechen geschehen, kann es nur unter bestimmten Umständen eingreifen", sagte die Sprecherin des Gerichts, Sonia Robla, dem epd. "Solange Syrien die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs nicht anerkennt, wäre die einzige Möglichkeit eine Überweisung durch den Sicherheitsrat." Doch eine entsprechende Resolution des UN-Gremiums scheiterte bereits 2014 am Widerstand Russlands und Chinas.
Auch die Grünen forderten eine Bestrafung der Verantwortlichen. Der Bericht habe schlimmste Befürchtungen über die Menschenrechtsverbrechen in den Assad-Gefängnissen bestätigt, erklärten die Außenpolitiker Omid Nouripour und Franziska Brantner. Die Bundesregierung müsse in dieser Sache aktiv werden. Die UN-Generalversammlung habe Ende 2016 ein Mechanismus geschaffen, mit dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit künftig auch von anderen Gerichten verfolgt werden könnten.