Die acht Angeklagten wurden unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sieben Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten verurteilt, teilte das Landgericht mit (AZ: 101 KLS 13/15). Sie waren unter anderem in Kirchen und Schulen im Siegerland und im Raum Köln eingebrochen.
Das Gericht hatte seit Oktober 2015 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen verhandelt. Das Urteil fiel nach 90 Verhandlungstagen, 60 Zeugen wurden vernommen. Nach Gerichtsangaben hatten sieben Angeklagte in den Jahren 2013 und 2014 bis zu fünf Einbrüche begangen und Wertgegenstände gestohlen. Einem weiteren Angeklagten konnte die Beteiligung an den Einbrüchen nicht nachgewiesen werden, er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Mit dem Erlös der Einbrüche hätten die Männer, die zwischen 1992 und 1979 geboren sind, zumindest zum Teil den bewaffneten Kampf in Syrien unterstützen wollen, erklärten die Richter. Abgehörte Telefonanrufe und Chat-Verläufe hätten ergeben, dass es Kontakte bis nach Syrien gab. Da das Gericht nach eigenen Angaben jedoch nicht genau feststellen konnte, in welchem Umfang das Geld nicht nur für den Eigenbedarf, sondern für konkrete Unterstützungsmaßnahmen verwendet wurde, konnten die Männer nicht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.