Wenn der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm "kraft welcher autoritativen Eingebung auch immer, ankündigt, dass der Reformationstag fortan nur noch mit den Katholiken gemeinsam gefeiert werden könne, heißt das nichts anderes, als ihn aufzugeben", schreibt der Theologe, der an der Universität Göttingen lehrt.
Der EKD-Ratschef Bedford-Strohm, bayerischer Landesbischof und ebenfalls Theologieprofessor, hat vielfach den ökumenischen Charakter des diesjährigen Reformationsjubiläums hervorgehoben. Am 11. März ist in Hildesheim ein Gottesdienst mit ihm und dem Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, geplant, bei dem der gegenseitigen Verletzungen durch die Spaltung der Kirchen gedacht werden soll. Am 6. Februar will eine Delegation des Rates der EKD in Begleitung von Kardinal Marx in Rom Papst Franziskus besuchen. Bereits im Oktober hatte es eine ökumenische Pilgerreise von Rat der EKD und katholischen Bischöfen ins Heilige Land gegeben.
In seiner Kritik äußert Kaufmann die Auffassung, dass der Reformationstag ein staatlich verordneter Feiertag wie der Tag der Arbeit am 1. Mai oder der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober sei. "Der Reformationstag ist nämlich ein politisches Datum", erklärt der Kirchenhistoriker. "Es gibt ihn auf Weisung der weltlichen Obrigkeit, damals wie heute." Die politische Entscheidung, den 31. Oktober 2017 zum einmaligen gesetzlichen Feiertag zu machen, stehe "in einer bemerkenswert langen, erstaunlich ungebrochenen Tradition", die die frühabsolutistischen Fürstenstaaten, das Kaiserreich, die DDR und die deutschen Demokratien verbinde. "Keinem anderen Helden als Luther ist das gelungen. Chapeau!", schreibt Kaufmann.
Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal der Thesenanschlag Martin Luthers an der Schlosskirche in Wittenberg. Das Datum ist der Abschluss eines Festjahres, mit dem die Protestanten das Reformationsjubiläum feiern. In allen deutschen Bundesländern wird dieser Tag einmalig ein arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag. In anderen Jahren ist der Reformationstag nur in den ostdeutschen Bundesländern außer Berlin gesetzlicher Feiertag.