Die aktuellen Reformvorschläge seien hingegen von einer "gewissen Verzagtheit" geprägt, kritisierte sie. Da die Vorschläge unter großem politischen Druck und weitestgehend ohne Konsultation mit der Zivilgesellschaft entworfen worden seien, gingen sie teilweise "an der Realität der Schutzsuchenden und auch der Mitgliedstaaten selbst vorbei".
Die EU-Kommission hat 2016 die Reform verschiedener wichtiger EU-Asylgesetze auf den Weg gebracht, die jetzt mit den Regierungen und dem Europaparlament beraten werden. Darunter ist eine Reform der Dublin-Verordnung, die festlegt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die von der Kommission vorgeschlagene Reform löse allerdings das Problem der Überforderung einzelner Staaten nicht, urteilte EKD-Vertreterin Hatzinger. "Die Staaten an den Außengrenzen, also Italien und Griechenland, die chaotische Systeme haben, wo die Menschen jetzt im Winter frieren, an denen bleibt alles hängen." Im Gegenteil verschärfe die geplante Reform die Lage der Schutzsuchenden noch, weil sie das Recht anderer Staaten beschneide, bei humanitären Notlagen von sich aus Asylfälle zu übernehmen.
Hatzinger vertritt die EKD seit 2008 in Brüssel gegenüber den europäischen Institutionen. Ähnlich wie andere religiöse Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen sucht die EKD so Einfluss auf die europäische Gesetzgebung zu nehmen, zum Beispiel durch Gespräche mit Kommissionsbeamten und Europaabgeordneten oder Fachveranstaltungen. Das Asylrecht ist ein wichtiges Arbeitsfeld der EKD in Brüssel.
Auch die im Reformvorschlag vorgesehene Bestrafung von Schutzsuchenden, die ohne Erlaubnis in andere EU-Staaten weiterziehen, hält Hatzinger für lebensfremd. Die Erfahrung mit solchen Menschen zeige, dass sie aus Ländern wie Griechenland weiterwandern, "weil sie keine Perspektive für sich sehen, weil sie dort keinerlei Unterstützung und Integrationsmöglichkeiten erhalten". Daran werde auch die Sanktionierung nichts ändern, solange es nicht überall in der EU menschenwürdige Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gebe.
Vielversprechender auch im Hinblick auf die Integration sei es, Bezüge der Menschen in bestimmte EU-Länder wie Sprachkenntnisse oder Bindungen zu kulturellen Netzwerken zu berücksichtigen. Eine andere Möglichkeit sind der EKD-Vertreterin zufolge Anreizsysteme. Damit könnten Schutzsuchende zunächst in einen bestimmten Mitgliedstaat geschickt werden - mit der Aussicht, nach zwei oder drei Jahren legal in andere EU-Länder zu wechseln.