Er fühle sich in seiner Empfehlung an den Bundestag, sich dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht anzuschließen, "durch die öffentlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema bestätigt", sagte Lammert den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). 2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden. Rund drei Jahre nachdem der Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingereicht hat, kommt das Verfahren damit zum Ende. Wie die Richter in Karlsruhe entscheiden, erscheint völlig offen. Anfang März 2016 fand in Karlsruhe eine dreitägige mündliche Verhandlung statt.
Im nun erwarteten Urteil wird das Bundesverfassungsgericht erstmals inhaltlich darüber entscheiden, ob die Partei verfassungswidrig und daher zu verbieten ist. Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes. Demnach kann eine Partei verboten werden, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".