Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte dazu in Berlin, eine solche sexuelle Leistung sei weder Bestandteil der Grund- noch der Behandlungspflege. "Die Leistungen der Krankenkassen, die zu einem großen Teil durch Beiträge der Versicherten finanziert werden, sind auf behandlungsbedürftige Erkrankungen gerichtet", betonte die Sprecherin.
Sie verwies zudem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Verordnung des Arzneimittels Viagra. Die Richter hatten entschieden, dass aus dem Selbstbestimmungsrecht eines Patienten kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen folge.
Der SPD-Politiker Lauterbach sagte der Oldenburger "Nordwest-Zeitung" (Montag): "Prostitution auf Rezept ist der falsche Weg." Es gebe keinen Grund, Dienste von Prostituierten für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige von den Kassen erstatten zu lassen. Es sei aber wichtig, anzuerkennen, dass behinderte und pflegebedürftige Menschen, die in Heimen leben, ein Recht auf Sexualität hätten. Der "Bild"-Zeitung (Montag) sagte er: "Was wir brauchen, ist mehr Intimität für die Heimbewohner."
Die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Pia Zimmermann, hält es für richtig, dass auch "Menschen mit hohem Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Sexualleben ermöglicht werden muss". Allerdings dürfe diese Debatte nicht von den Missständen in der Pflege ablenken. "Die allermeisten Menschen mit Pflegebedarf wünschen sich eine gute pflegerische Versorgung mit ausreichend Zeit, sowie die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dass die Angst entfällt, aufgrund ihres Pflegebedarfs zu verarmen oder ihre Familien zu belasten", sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Auch bei den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, einem der bundesweit größten Anbieter von Einrichtungen für Pflegebedürftige und Behinderte, stößt der Vorschlag auf Skepsis. "Ich glaube, es ist nicht Angelegenheit des Staates, dies zu regeln und zu finanzieren", sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung Bethel.regional, Michael Conty, dem epd.
Bethel: Besuch von Prostituierten nicht verboten
In den Behindertenheimen des evangelischen Diakonieunternehmens Bethel haben laut Conty alle Bewohner Einzelzimmer. Und hier gelte: "Was in den Zimmern geschieht, geht uns nichts an, solange es nicht gegen die Gesetze oder gegen die Hausordnung verstößt." Der Besuch von Prostituierten sei nicht verboten. Ihm sei aus seiner jahrzehntelangen Tätigkeit bei Bethel nicht bekannt, dass dies jemals zu einem Problem geführt hätte, sagte Conty.
Hingegen hat die Organisation pro familia nach eigenen Angaben "Kenntnis darüber, dass in Einrichtungen der Behinderten, Alten- und Krankenpflege Sexualität oft gar nicht gelebt werden kann". Sie werde häufig als Störfaktor wahrgenommen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe betonte für geistig behinderte Menschen ein "selbstverständliches Recht auf Sexualität". Dazu müssten Betreuungspersonen und Einrichtungsträger "einen Raum schaffen", sagte der Sprecher der Organisation, Peer Brocke. Geistig Behinderte müssten in ihrem Wunsch nach Sex unterstützt werden. Dazu gehörten auch Aufklärung und Schutz vor Missbrauch.