Die Kläger konnten aus Sicht des Gerichts nicht hinreichend belegen, dass die Vermögenswerte tatsächlich ihnen gehören. "Es blieb so vieles unklar, dass sich der Senat keine Überzeugung dazu bilden konnte, ob die Ansprüche berechtigt sind", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Ähnlich hatte zuvor auch das Landgericht Ellwangen entschieden.
Nachdem der frühere Abt des Benediktinerklosters 2013 gestorben war, tauchten zum Jahresende in seinem Schreibtisch Unterlagen über zwei Konten auf: eins in Krefeld und eins in Aalen. Auf diesen lagen zusammen rund vier Millionen Euro, die nicht in den Büchern der Abtei verzeichnet waren. Ein mittlerweile 84 Jahre alter Krefelder Anwalt, der im Stuttgarter Prozess zugleich als Kläger und als Rechtsbeistand einer weiteren Klägerin auftrat, hatte uneingeschränkten Zugang zu den Konten. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt, ob illegale Steuertrickserei im Spiel war.
Nachdem der neue Abt dem Anwalt den Kontozugriff verwehrt hatte, erhob der 84-Jährige Anspruch auf Teile des Vermögens und klagte. Zum einen forderte er die Herausgabe von Wertpapieren über 300.000 Euro, die er als Treuhänder der Stiftung "Weinberg" auf das Konto eingeliefert habe. Zum anderen verlangte er vermeintliches Leih- und Versicherungskapital für 352.000 Euro zurück. Auch klagten zwei Frauen, die mehr als 26.100 Anteilsscheine an Investmentfonds und Geld im Wert von rund 400.000 Euro forderten. Das Oberlandesgericht ließ nach seinem Urteil eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Damit steht den Klägern nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde offen.