Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen
Die Frage, ob jemand die Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen verweigern darf, hat am Dienstag das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße beschäftigt.
Geklagt hatte der Pastor einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde aus der Pfalz. Nach dem Gerichtstermin sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd), er könne die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mitfinanzieren, weil sie in vielen Programmen Gewalt und außereheliche sexuelle Beziehungen zeigten. Außerdem würden bibeltreue Christen regelmäßig in Beiträgen von ARD und ZDF "verunglimpft".
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Ein Urteil in dem Verfahren erging am Dienstag zunächst noch nicht. Die Entscheidung werde den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bislang wurde der verpflichtende Rundfunkbeitrag in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten stets als zulässig bestätigt.