Im Streit um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft mit denselben Privilegien wie die großen christlichen Kirchen kann Deutschlands wichtigster Hindu-Tempel-Verein Hoffnung schöpfen. Die Richter des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster machten am Freitag in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Glaubensgemeinschaft die Voraussetzungen auf Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich erfülle. Eine Entscheidung vertagten die Richter jedoch zur weiteren Verhandlung zu einem noch nicht benannten Zeitpunkt.
Der Trägerverein des Hindu-Tempels im westfälischen Hamm mit mehr als 5.000 Mitgliedern gilt als einer der wichtigsten Repräsentanten dieses Glaubens in Europa. Um die gleichen Rechte wie die großen Kirchen zu bekommen, hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt dies ab.
In der Verhandlung hegten die Richter keine Zweifel, dass die Mitglieder rechtstreu seien und dass ihre Gemeinschaft Bestand haben werde - dies sind die zentralen Voraussetzungen für einen Körperschaftsstatus. Schließlich sei ihr Tempel wichtiges Heiligtum für Pilger aus ganz Europa. Bei alledem beziehe man sich auf eine Religion mit jahrtausendealten Wurzeln. Bei der Bewertung der Organisationsstrukturen dürfe man zudem nicht dieselben strikten Regeln anwenden, wie man es im deutschen Vereinsrecht gewohnt sei, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts.
Als Köperschaft des öffentlichen Rechts wäre der Verein formal der katholischen und evangelischen Kirche, aber auch kleineren Freikirchen gleichgestellt und hätte unter anderem Steuervorteile. Vor allem aber wolle man anderen Religionen auf Augenhöhe begegnen, so der Anwalt des Tempelvereins.
Das Land NRW will die Hürden für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft hoch halten und machte Zweifel an der Langlebigkeit des Vereins geltend. So seien Mitgliedslisten lückenhaft. Vieles, etwa die Nachfolgeregelung für das Oberhaupt, bleibe undurchsichtig. Nun soll der Verein weitere Unterlagen zu seinen Finanzen und Entscheidungsstrukturen nachreichen.