Hinterbliebene von Opfern der Loveparade-Katastrophe haben am Montag dem Oberlandesgericht Düsseldorf über 362.000 Unterschriften einer Internetpetition überreicht. Mit der Petition auf der Plattform change.org, die von der Mutter eines Opfers angestoßen wurde, wollen die Angehörigen und Opfer sechs Jahre nach der Katastrophe die Eröffnung eines Strafprozesses erreichen, wie die Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter & Collegen dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte.
Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben etwa 100 Opfer und Hinterbliebene des Duisburger Unglücks vom 24. Juli 2010. Damals kamen im Gedränge und bei einer Massenpanik auf dem Veranstaltungsgelände des Musik-Großereignisses 21 Menschen ums Leben. Mehr als 500 wurden verletzt.
Gericht: Recht und Gesetz entscheiden
«Jeder mitfühlende Mensch hat großes Verständnis für das Bedürfnis der Hinterbliebenen, aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit, die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren», erklärte Andreas Vitek, Pressesprecher des Oberlandesgerichts, am Montag. «Wie auch die anwaltlichen Vertreter der Hinterbliebenen zum Ausdruck gebracht haben, kann und wird der zuständige Senat unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz über die Beschwerde entscheiden.»
Das Landgericht Duisburg hatte in erster Instanz im April die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen und die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass das für das Verfahren zentrale Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still nicht verwertbar sei. Unter anderem monierte das Gericht, dass Still sich bei den Unglücksursachen lediglich auf örtliche Begebenheiten beschränkt und andere mögliche Ursachen nicht berücksichtigt habe. Nach Ansicht der Richter kommen als Ursachen aber nicht nur Planungs- und Genehmigungsfehler, sondern auch Maßnahmen wie Polizeiketten infrage.
Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft, die vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorwirft, eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Aufgrund der Bedeutung des Falles wurde die Generalsstaatsanwaltschaft eingeschaltet. Schließt sie sich der Beschwerde an, gehen die Akten an das Oberlandesgericht zur Entscheidung.