Der Beschluss zur Erhöhung um 34 Cent sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende der Kommission Jan Zilius. Die neue Lohnuntergrenze gilt vom 1. Januar kommenden Jahres an.
Jeweils drei Vertreter
Der Mindestlohn richtet sich nach der Tarifentwicklung. Laut Zilius stiegen die Löhne und Einkommen im Zeitraum von Januar 2015 bis zum Stichtag 30. Juni 2016 um vier Prozent. Die Abschlüsse im Öffentlichen Dienst gingen Zilius zufolge in die Berechnung ein, die in der Metall- und Elektrobranche noch nicht.
Der gesetzliche Mindestlohn war auf Betreiben der SPD von der großen Koalition zum Jahresbeginn 2015 eingeführt worden. Die Mindestlohnkommission besteht aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Zwei Wissenschaftler beraten das Gremium, das unabhängig von der Politik den Mindestlohn festlegt. Die Kommission soll auch die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb untersuchen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erlässt nach dem Votum der Kommission nun eine entsprechende Verordnung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.