München (epd). Dazu hat das Kabinett am Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen, wie Staatskanzlei-Chef Marcel Huber (CSU) sagte. Der Richter müsse das Gesicht, also Mimik und Gestik, der aussagenden Person zur Wahrheitsfindung erkennen können. Dabei gehe es nicht um ein "Burka-Verbot", sondern um eine "ordentliche Durchführung von Gerichtsverfahren". Hier gebe es eine gesetzliche Lücke.
Glaubwürdigkeit beurteilen
Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte in der Kabinettssitzung am Dienstag laut Mitteilung: "Der Rechtsstaat braucht in Gerichtssälen einen unverhüllten Blick in das Gesicht und auf die Wahrheit." Nur so könne der Richter entscheiden, ob er dem Zeugen glaubt oder nicht. Denn es komme auch darauf an, wie ein Zeuge aussagt: "Wird der Zeuge rot im Gesicht? Zuckt der Zeuge bei einer Frage zusammen? Hat er Schweißperlen auf der Stirn?" Dies alles könne wichtig sein, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen, sagte Bausback.
Anstoß für die Bundesratsinitiative war laut Staatskanzlei-Chef Huber eine Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht Ende vergangenen Jahres. Eine Muslimin hatte damals einen Mann wegen Beleidigung angezeigt. Da sie sich aber geweigert hatte, bei ihrer Zeugenaussage den Schleier abzulegen, kam es zum Freispruch des Angeklagten. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, er könne die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen, wenn er ihr Gesicht nicht sehe. Beim Berufungsverfahren im März am Münchner Landgericht bestand die Richterin darauf, dass die Klägerin ihren Gesichtsschleier ablegt. Die Frau zeigte schließlich nach einigem Hin und Her der Richterin ihr Gesicht, dem Angeklagten und den Zuschauern kehrte sie allerdings den Rücken zu.