Der Asylantrag des Mannes aus Eritrea sei positiv entschieden worden, sagte Manneke am Dienstag dem epd. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Gemeinde wegen des Kirchenasyls angezeigt worden war. Die hannoversche Landeskirche hatte daraufhin das Kirchenasyl als äußerstes Mittel zum Schutz eines Menschen verteidigt. Den Kirchen sei bewusst, dass die rechtliche Beurteilung von Kirchenasyl eine Gratwanderung sei. Das Kirchenasyl sei aber ein offensichtlich notwendiger Schutzraum für Menschenrechte, hatte ein Sprecher erklärt.
Die Gemeinde hatte im vergangenen Jahr dem Flüchtling für viereinhalb Monate Asyl geboten. Nachdem das Kirchenasyl bereits beendet war, habe ein Mann dagegen Anzeige erstattet, sagte Manneke. Die Staatsanwaltschaft in Celle habe das Verfahren gegen eine Geldauflage für den Pastor eingestellt, die er umgehend bezahlt habe. Daraufhin habe der Anzeige-Erstatter beim Generalstaatsanwalt in Celle Beschwerde eingelegt. Dieser habe die Entscheidung des Celler Staatsanwaltes aber gebilligt.
Die Gemeinde hatte den Flüchtling aufgenommen, um seine Abschiebung nach Italien zu verhindern. Der Mann hat Manneke zufolge mehrere Verletzungen durch Schüsse und Granatsplitter erlitten und war schwer traumatisiert. Eine Abschiebung sei deshalb nicht zumutbar gewesen. Jetzt könne sich der Flüchtling endlich darum kümmern, dass seine Granatsplitterverletzung ärztlich behandelt werde, sagte der Pastor. "Wie sehr manche Flüchtlinge verletzt sind, ist der Öffentlichkeit kaum bekannt."